Unsere Satzung

Neufassung der Satzung des Vereins

Freunde des Gymnasiums Starnberg e.V. 

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr 

Der Verein führt den Namen „Freunde des Gymnasiums Starnberg e.V.“. Er hat seinen Sitz in Starnberg und erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintrag in das Vereinsregister. 
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 


§ 2  Zweck des Vereins 

Ziele  des  Vereins  sind  Bildung  und  Erziehung  sowie  das kulturelle  Leben  am Gymnasium  Starnberg  ideell  und materiell  zu  unterstützen  und  sein  Ansehen  zu fördern. 

Zweck ist, die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Rahmen des § 58 Nr.1 Abgabenordnung  zur  Förderung  der Erziehung.  Gefördert  werden  grundsätzlich zusätzliche Maßnahmen,  Themen  oder  Gegenstände,  die  nicht  in  den 
Aufgabenkreis des Sachaufwandsträgers fallen. 

Der  Verein  ist  selbstlos  tätig  und  verfolgt  nicht  in  erster Linie  eigenwirtschaftliche Zwecke.  Er  ist  überparteilich  und überkonfessionell  und  deshalb  besonders förderungswürdig. 

 

§ 3  Mitgliedschaft 

Dem  Verein  können  natürliche  und  juristische  Personen beitreten,  die  das Gymnasium  ideell  und  /  oder  materiell unterstützen  wollen.  Die  Beitrittserklärung muss  schriftlich erfolgen.  Zu  Ehrenmitgliedern  können  Personen  ernannt werden, die  sich  um  den  Verein  oder  die  Vereinszwecke besonders  verdient  gemacht haben. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. 

Die Mitglieder des Vereins haben einen jährlichen Beitrag zu leisten, der im ersten Quartal des Kalenderjahres zu entrichten ist. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet  die Mitgliederversammlung,  wobei  für  Schüler  und  Studenten 
gesonderte Beiträge festzulegen sind. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Ausschluss bei schwerem Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins, durch Tod.

 

§ 4  Organe des Vereins 

Organe des Vereins sind 

a)  der Vorstand 
b)  der Beirat 
c)  die Mitgliederversammlung 

 

§ 5  Vorstand 

Der Vorstand besteht aus 

a)  dem Vorsitzenden 
b)  dem stellvertretenden Vorsitzenden 
c)  dem Schatzmeister 

Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre 
gewählt. 

Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein nach § 26 BGB je für sich alleine. 

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind in das Vereinsregister einzutragen. Der Vorsitzende  ruft  den Vorstand  nach  Bedarf,  mindestens  jedoch  einmal  im 
Kalenderjahr zusammen. 

Über  alle  Einnahmen  und  Ausgaben  ist  Buch  zu  führen. Verantwortlich  für  die Kassenführung ist der Schatzmeister. Der Kassenbericht ist für jedes Haushaltsjahr zu erstellen und von zwei unabhängigen Revisoren zu prüfen. 

 

§ 6  Beirat 

Der Beirat setzt sich aus 4 Personen zusammen. Dem Gremium gehört jeweils ein 
Vertreter  der  Schulleitung,  des  Lehrerkollegiums,  der  Schülerschaft  und  des 
Elternbeirats an. 

Der Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei der Ausübung sämtlicher 
Aufgaben. 


§ 7  Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 

a)  die Entgegennahme des Jahresberichts 
b)  die Entgegennahme des Kassenberichts 
c)  die Entlastung des Vorstands 
d)  die Neuwahl des Vorstands 
e)  die Änderung und Neufassung der Satzung 
f)  die Auflösung des Vereins 

Die  Mitgliederversammlung  wird  nach  Bedarf,  mindestens  jedoch  einmal  im Kalenderjahr, einberufen. 

Der  Vorsitzende  des  Vorstands  lädt  in  Textform  zu  den Versammlungen  ein,  mit einer Frist von 10 Kalendertagen und unter Angabe der Tagesordnung. 

Die  Mitgliederversammlung  wählt  und  fasst  Beschlüsse  im Allgemeinen  mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. 

Über  Satzungsänderungen,  Neufassungen  und  die Auflösung  des  Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit. 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten. Es ist  vom  Vorsitzenden  und  dem Protokollanten  zu  unterzeichnen  und  bei  der nächsten Mitgliederversammlung auszulegen. 


Starnberg, 16.01.2023 

© 2024 Marc Thallmair. Alle Rechte vorbehalten.

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